Ausbildung

Kosten der Ultraleicht-Ausbildung – Günstiger als angenommen

Kosten der UL Ausbildung
Die Ausbildung zum Luftsportgeräteführer ist günstiger als viele annehmen.

„Mit der Fliegerei kann man ein kleines Vermögen machen. Zumindest, wenn man vorher ein Großes hatte.“ Dieses Sprichwort ist das wohl berühmteste der Branche. Die Folge: Der Otto Normalverbraucher stempelt das Fliegen meist als Luxushobby ab und zieht es aufgrund der angeblich hohen Kosten für sich gar nicht erst in Betracht. Trotzdem leisten sich viele tausend Menschen eine private Ausbildung und fliegen Wochenende für Wochenende querbeet durch die Lufträume. Darunter befindet sich sowohl der Akademiker als auch der Schüler, Auszubildende oder Student. Ist das Sprichwort nun wahr, oder nicht? Was kostet eine Pilotenausbildung wirklich?

Flugschule oder Verein?

Die sogenannte SPL (Sport Pilot Licence) kann im Verein oder an einer kommerziellen Flugschule erworben werden. Beide Möglichkeiten haben ihre Vor- und Nachteile. Während die Ausbildung im Verein durch oft ehrenamtliche Tätigkeit der Fluglehrer sehr kostengünstig sein kann, dauert sie im Gegensatz zur Ausbildung an einer kommerziellen Flugschule wesentlich länger, da häufig nicht genug Zeitfenster für Lehrstunden zur Verfügung stehen.Sinnvoll ist es daher, die goldene Mitte zu wählen: Die Ausbildung an einer kommerziellen Flugschule absolvieren und gegebenenfalls nach Lizenzerhalt einem Verein anschließen, um dann kostengünstig chartern zu können.

Kosten der Pilotenausbildung an einer Flugschule

Der Markt in der Fliegerei ist heutzutage sehr konkurrenz- und wettbewerbslastig. An jedem etwas größeren Flugplatz siedelt sich häufig nicht nur eine Flugschule an. Der Kunde hat die Qual der Wahl. Neben einer gewissen Sympathie ist das ausschlaggebende Argument jedoch häufig das Angebot der Flugschule. Möglichst günstig soll es sein.

Da Flugschulen rein wirtschaftliche Unternehmen sind, versuchen sie den potentiellen Kunden mit dem Silbertablett zu ködern. Der Kunde wird zwar über die Kosten informiert, Nebenkosten werden in ersten Gesprächen jedoch gerne unterschlagen. Denn diese werden nicht direkt von der Flugschule, sondern von dritten Institutionen in Rechnung gestellt. Demnach sollte schon vor der Ausbildung genauestens geklärt werden, welche Positionen bereits im Preis bzw. im Angebot der Flugschule enthalten sind und mit welchen Zusatzkosten gerechnet werden muss.

Folgende Aufstellung enthält alle Kosten, die im Rahmen einer UL Flugausbildung anfallen werden. Die einzelnen Kostenpunkte sind im Durchschnitt der Branche aufgeführt:

Medical – Tauglichkeitsuntersuchung beim Fliegerarzt und polizeiliches Führungszeugnis

Die Untersuchung der fliegerischen Tauglichkeit ist per Gesetz vorgeschrieben und muss vor Ausbildungsbeginn vorhanden sein. Hierbei handelt es sich um einen Besuch beim Augenarzt und um einen anschließenden Besuch bei einem Fliegerarzt, der das Tauglichkeitszeugnis ausstellen darf. Seit dem Jahr 2015 sind keine weiteren Unterlagen erforderlich (z.B. ein polizeiliches Führungszeugnis).

Augenarzt: 80,00 Euro
Fliegerarzt: 100,00 Euro
Kosten gesamt: 180,00 Euro

Theorieausbildung und Lehrmaterial

Die meisten Flugschulen kümmern sich darum, dass der Schüler das Lehrmaterial bekommt. In den seltensten Fällen muss der Schüler hier selbst tätig werden. Das Lehrmaterial enthält in der Regel das Ausbildungsbuch, eine aktuelle ICAO Karte, ein Flugbuch, ein Navigation-Plotter, einen Flight-Computer, einen Fragenkatalog, eine Dokumententasche etc.

Die meisten Flugschulen unterrichten den theoretischen Teil der Ausbildung selbst. Von den aufsichtshabenden Verbänden werden 60 Unterrichtsstunden empfohlen. Hierbei werden die Theoriestunden entweder in Kursen oder weniger Stunden in Form von Einzelunterricht abgehalten. An diesem Punkt sollte sorgfältig geklärt werden, um welche Art von Unterricht es sich handelt. Leider gibt es viele Flugschulen, die die volle Lehrgangsgebühr per Vorkasse berechnen und plötzlich darauf bestehen, dass der Schüler die Theorie mit oben genanntem Lehrmaterial im Selbststudium erlernt. Solche Ausbildungsdetails sollten daher Bestandteil eines jeden Schulungsvertrags sein.

Lehrmaterial: 90,00 Euro
Theorielehrgang 500,00 Euro
Gesamtkosten: 590,00 Euro

Praktische Flugausbildung

Den kostenintensivsten Anteil an der gesamten Ausbildung macht der praktische Teil aus. Laut gesetzlicher Vorgabe muss ein Flugschüler ohne vorherige Erfahrung in anderen Bereichen mindestens 30 Stunden fliegen – fünf Stunden davon im Alleinflug. Hinzu kommen etwa 125 Landungen auf Flugplätzen. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass der jeweilig angeflogene Flugplatz vor der Landung via Funk darüber informiert wird, dass es sich um einen Schulflug handelt. Die meisten Flugplätze räumen Schülern einen großzügigen Rabatt ein. Eine Landung als Schüler auf normalen Flugplätzen kostet durchschnittlich 3,50 Euro. Ansonsten kann eine Landung oft mehr als 5,00 Euro kosten.

Besondere Erwähnung sollten an dieser Stelle auch die Landungen bzw. Anflüge auf großen kontrollierten Flughäfen finden. Hier ist es in der Regel so, dass nicht nur eine Landegebühr, sondern auch eine Anfluggebühr zu entrichten ist. Die Lotsen im Tower werden von der DFS (Deutsche Flugsicherung) gestellt und diese berechnet für ihre Dienstleistung (Anflug) Geld. Schülern wird ein durchschnittlicher Rabatt von ca. 30% eingeräumt.

Der Fluglehrer ist bei mindestens fünf Flugstunden (Alleinflüge) nicht an Bord. Trotzdem werden diese Flugstunden stets mit Lehrer abgerechnet, was auch völlig legitim ist. Wenn der Flugschüler beispielsweise Platzrunden im Alleinflug fliegt, unterstützt der Fluglehrer den alleinfliegenden Flugschüler untenstehend mit einem Handfunkgerät. Er verrichtet seine Arbeit also nicht an Bord des Ultraleichtflugzeugs, steht jedoch am Boden mit Rat und Tat zur Seite. Diese Zeit muss natürlich bezahlt werden. Auch, wenn sich der Flugschüler solo auf einen Überlandflug begibt und gegebenenfalls zwei oder drei Stunden allein unterwegs ist, werden diese Flugstunden voll abgerechnet. Das hat den Grund, dass der zuständige Fluglehrer per Gesetz in dieser Phase jederzeit am Heimatflugplatz erreichbar sein muss. Er darf in dieser Zeit keine anderen Schulungen vornehmen und ist daher aufgrund des Überlandflugs durch den Flugschüler geblockt.

30 Flugstunden à 130,00 Euro: 3.900,00 Euro
120 Landungen à 3,50 Euro: 420,00 Euro
5 Landungen à 10,00 Euro: 50,00 Euro
5 Anflüge à 7,50 Euro: 37,50 Euro
Gesamtkosten: 4.407,50 Euro

 Theorieprüfung

Nachdem der theoretische Lehrgang abgeschlossen ist, muss eine ca. dreistündige Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren abgelegt werden. Sie wird nach der Gebührenordnung des jeweiligen Verbands berechnet.

Sofern eine Flugschule mehrere Prüflinge gleichzeitig anmeldet, kommen die Prüfer in der Regel zur Flugschule, um die Prüfung abzunehmen. Ist das nicht der Fall, so muss der Prüfling beim Prüfer erscheinen. In beiden Fällen muss also entsprechend mit Anfahrtskosten gerechnet werden.

Anfahrt (75 km à 0,30 Euro): 22,50 Euro
Prüfungsgebühr Theorie: 89,00 Euro
Gesamtkosten: 111,50 Euro

Praktische Prüfung

Hier verhält es sich ähnlich der theoretischen Prüfung. Auch hier wird die Anfahrt veranschlagt und es fällt eine Prüfungsgebühr an. Hinzu kommt jedoch das Flugzeug der Flugschule. Das Flugzeug wird für die Prüfung rund zwei Stunden benötigt. Darüber hinaus werden in einer praktischen Prüfung zwischen vier und acht Landungen gemacht (Navigationsflug inklusive), im Schnitt also sechs Landungen.

Anfahrt (75 km à 0,30 Euro): 22,50 Euro
Prüfungsgebühr Praxis: 89,00 Euro
2 Flugstunden à 130,00 Euro: 260,00 Euro
6 Landungen à 3,50 Euro: 21,00 Euro
Gesamtkosten: 392,50 Euro

Lizenzausstellung durch den Verband

Sofern der Prüfling sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung bestanden hat, kann bei einem der Verbände die Lizenz beantragt werden.

Lizenzausstellung: 59,50 Euro
Gesamtkosten 59,50 Euro

Weitere Kosten

Leider gibt es weitere Gebühren, die auf den ersten Blick willkürlich erscheinen. So wird ein Flugschüler häufig den Posten „Grundgebühr Praxisschulung“ auf der Rechnung finden. Dieser Posten hat oft einen nicht unerheblichen Betrag von bis zu 450,00 Euro. An dieser Stelle sollte vor der Ausbildung geklärt werden, ob dieser Betrag berechnet wird und wenn ja, welche genauen Leistungen dieser beinhaltet. In der Regel beinhaltet die „Grundgebühr Praxisschulung“ den Aufwand für sogenannte Bodenzeiten. Da faire Flugschulen nur die tatsächliche Flugzeit abrechnen, würden die Bodenzeiten, zu denen wichtige Dinge wie Warmlaufen, Tanken, Flugbesprechung und auch das Durchgehen von Checklisten  gehören, vermutlich zu knapp, stressig oder hektisch ausfallen. Auch nach dem Flug wird der Fluglehrer ein Feedback geben und individuelle Fragen des Flugschülers beantworten. Ein Flugschüler sollte pro Flugstunde demnach von etwa 20 Minuten Bodenzeit ausgehen. Rechnet man den o.g. Betrag von 450,00 Euro nun auf 30 Flugstunden runter, so beträgt die „Grundgebühr Praxisschulung“ gerade einmal 15 Euro pro Flugstunde.

Weiter werden nicht selten Verwaltungsgebühren in Höhe von bis zu 500,00 Euro in Rechnung gestellt. Dass an einer Flugschule Verwaltungsgebühren entstehen, steht außer Frage. Diese sollte einen Betrag von 250,00 Euro jedoch nicht überschreiten.

Da bei oben genannten Grund- und Verwaltungsgebühren sicherlich der ein oder andere Verhandlungsspielraum besteht, haben wir die Gesamtkosten der UL Ausbildung jeweils mit und ohne diese Gebühren zusammengerechnet.

Gesamtkosten UL Ausbildung: 5.741,00 Euro
Gesamtkosten UL Ausbildung mit Grund- und Verwaltungsgebühren: 6.441,00 Euro

Passagierberechtigung

Dieser Punkt gehört nicht ganz zur UL Ausbildung. Nach Lizenzerhalt ist es dem Lizenzinhaber rein rechtlich jedoch nicht gestattet, Passagiere mitzunehmen. Hierfür wird eine sogenannte Passagierberechtigung benötigt. Mindestens fünf Überlandflüge mit acht Landungen, davon zwei Flüge mit Fluglehrer und einer Strecke von mindestens 200 Kilometern inklusive Zwischenlandung werden gefordert. Für die Durchführung der zuletzt genannten Flüge sollten insgesamt ca. drei bis vier Flugstunden einkalkuliert werden. Darüber hinaus muss die Passagierberechtigung vom zuständigen Verband lizensiert werden. Auch hierfür fallen Kosten an.

3,5 Flugstunden à 130,00 Euro: 455,00 Euro
1,5 Flugstunden à 95,00 Euro: 142,50 Euro
8 Landungen à 3,50 Euro: 28,00 Euro
Lizenzausstellung: 47,60 Euro
Gesamtkosten: 673,10 Euro

UL Ausbildung inkl. Passagierberechtigung: 7.114,10 Euro
UL Ausbildung mit Grund- und Verwaltungsgebühren inkl. Passagierberechtigung: 6.414,10 Euro

Ausblick

Im nächsten Teil dieser Serie schlüsseln wir die Kosten für das Fliegen nach Lizenzerhalt auf. Hierbei vergleichen wir am Beispiel einer C42 zwischen dem Fliegen im Verein, dem Fliegen mit gecharterten Flugzeugen und dem Fliegen mit dem eigenen Flugzeug bzw. einem Flugzeug, welches im Rahmen einer Haltergemeinschaft betrieben wird.

Über den Autor

ULMagazin

ULMagazin ist ein junges und modernes Onlinemagazin, das sich dem Bereich der Ultraleichtfliegerei widmet. Das Ultraleichtfliegen hat viel zu bieten. So gilt unsere Aufmerksamkeit allen Formen der ULs: Fußstart, Motorschirm, Dreiachs, Tragschrauber, Gleitschirm uvm.

6 Kommentare

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  • Sehr interessante Darstellung…
    … und Sie deckt sich ziemlich genau damit was meine SPL Ausbildung gekostet hat!
    Bin schon auf den nächsten Bericht gespannt mit den Kosten für eine C42
    Grüße aus Trier
    >Tassilo

    • Vielen Dank 🙂

      Der nächste Bericht ist bereits in Arbeit, dauert aber noch ein wenig. Darüber hinaus steht vorerst noch ein anderer Bericht in der Pipeline…

  • Guter Artikel, aber mit ein paar kleinen Schwächen. In dem Artikel gehst Du davon aus, dass der Flugschüler nach 30 Stunden \“prüfungsreif\“ ist. Das ist in den seltensten Fällen so. Ich bin Fluglehrer an einer Flugschule und habe dieses Jahr bereits 15 Schüler erfolgreich zu Prüfung gebracht.

    In der Regel brauchen Flugschüler mehr als 30 Stunden, dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, die ich auch kurz nennen möchte:

    1. Zeitliche Verfügbarkeit

    Wenn ein Schüler, insbesondere zu Beginn seiner Ausbildung, genügend Zeit aufbringt und 2 bis 3 mal pro Woche zu fliegen, ist das Ziel, Schein in 30 Stunden, deutlich näher als wenn er nur einmal pro Woche fliegen kommt.

    2. Alter des Flugschüler

    Wer jünger ist als 40, der kann in den geplanten 30 Stunden, durchaus zum Schein kommen. Schüler jenseits der 40 brauchen erfahrungsgmäß etwas länger.

    Praxispauschalen und Verwaltungskosten sind aus Sicht des Flugschülers sicher suboptimal, aber für eine gute Ausbildung, meiner Meinung nach, unerlässlich, weil sie uns Fluglehrern die Möglichkeit gibt, sich mit dem Flugschüler auch ausserhalb der Flugstunde zu beschäftigen. Sie decken die Kosten für ein ausführliches Breifing und De-Briefing. Wenn ein Schüler Schwierigkeiten hat, bestimmte Mannöver zu fliegen können diese Gespräche sehr hilfreich sein und schlußendlich auch zu einer Verkürzung der Ausbildung führen.

    Die Verwaltungskosten, bei uns in der Praxispauschale inkludiert, dienen nicht der Bereicherung der Flugschule, sondern kommen den Flugschüler zu Gute, da unsere Büro ständig besetzt ist und so eine optimale Betreuung unsere Schüler gewährleistet ist.

    Grundsätzlich sollten wir bei einer Flugausbildung nicht ausschließlich über die Kosten reden, sondern auch über die Qualität. Bei der Ausbildung geht es ja schließlich um das sichere Beherrschen des Fluggerätes.

    Letzlich ist der Schein nur die Lizenz zu lernen, allerdings dann ohne Lehrer.

    Nach etwas mehr als 2000h Stunden und 4500 Landungen, sowie dem bestehen von 2 Fluglehrerlehrgängen, Dreiachser und Tragschrauber, lerne ich noch immer dazu.

    Ich denke Sicherheit und Qualität sollten vielleicht eine größere Rolle spielen als nur der Preis.

    Happy Landings. Mathias

    • Vielen Dank für Dein Feedback, Mathias!

      Du hast natürlich damit Recht, dass die Qualität der Ausbildung weitestgehend wichtiger ist, als günstig dabei wegzukommen. Die von potentiellen Flugschülern am häufigsten gestellte Frage ist allerdings die Kostenfrage, welche wir hier ein wenig genauer aufschlüsseln wollten. Dabei ging es vor allen Dingen um die Aufschlüsselung nach den gesetzlichen Mindestvorgaben. Eine Aufschlüsselung, in welcher wir jeden erdenklichen Fall einkalkulieren würden, sprengt sicherlich schnell den Rahmen.

      Auch bei der Praxis- und Verwaltungsgebühr stimme ich zu. In unserem Artikel vermerken wir lediglich, dass diese Kosten vergleichsweise hoch erscheinen können und, dass es für Schüler ratsam ist, sich über die genauen Leistungen dieser Pauschalen zu informieren. Die Frage nach den Leistungen hast Du in Deinem Kommentar sehr gut beantwortet.

      Ansonsten gebe ich Dir natürlich Recht. Die Gebühren haben alle ihren Sinn und sind sicherlich keine Abzocke. Das Problem ist nur, dass die ein oder andere Flugschule die Hände an dieser Stelle gern etwas weiter offen hält, als nötig. Aber das steht auf einem anderen Blatt Papier und letztendlich ist es der Schüler, der die Entscheidung trifft, mit welcher Flugschule er zusammenarbeiten möchte.

      Viele Grüße
      Markus

  • Gute Aufschlüsselung. Bezüglich der Kosten für kontrollierte Plätze ist anzumerken, dass dieses kein zwingender Ausbildungsinhalt ist, und der Anflug kontrollierte Plätze später ein BZF voraussetzt., dessen Kosten nicht erwähnt wurden.

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