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Luftraumstruktur in Deutschland – Das müssen Piloten wissen!

Luftraumstruktur Deutschland
Luftraumstruktur Deutschland
Was sind Lufträume?

Ein Luftraum ist der mit Luft gefüllte Raum über der Erdoberfläche. Als absolute Obergrenze wird in der Regel die sogenannte Kármán-Linie in einer Höhe von 100 km angesehen. In dieser Höhe beginnt die sogenannte Homopause oder auch Turbopause. Die Charakteristik der darunter liegenden Homosphäre (ca. 0 bis 100 km) zeichnet sich dadurch aus, dass die Atmosphärengase hier gut durchmischt bleiben. Mit zunehmender Höhe beginnen sich die Atmosphärenbestandteile zu entmischen. Demnach ist die Obergrenze von 100 km nicht willkürlich entstanden, sondern beschreibt die Höhe, in der sich das Gasgemisch grundlegend verändert.
Teile des Luftraums stehen der Luftfahrt zur Verfügung. Über dem gesamten See- und Landgebiet eines Staates genießt der jeweils darunterliegende Staat das grundsätzliche Recht, die Nutzung des eigenen Luftraums gesetzlich zu regeln. Um den Luftverkehr zu staffeln und zu strukturieren, existieren in Deutschland verschiedene Lufträume mit den alphabetischen Bezeichnungen C (Charlie) bis G (Golf), sowie den Bezeichnungen ED-R/D/P (R für Restricted, D für Danger, P für Prohibited), RMZ (Radio Mandatory Zone) und TMZ (Transponder Mandatory Zone). Luftraum A, B, und F existieren in Deutschland zurzeit nicht. Das folgende Bild stellt die deutsche Luftraumstruktur schematisch dar. Es ist sehr wichtig die Unterschiede der Lufträume zu kennen und diese zu verstehen, sowie gesetzlich geltende Regelungen einzuhalten.

Lufträume in Deutschland

Luftraum C (Charlie)
Oben beginnend erkennt man im Bild (blau) den sogenannten Luftraum C. In Deutschland beginnt dieser Luftraum in der Regel ab FL 100 und endet in FL 660. In Alpennähe wird der Luftraum C angehoben und beginnt erst in FL 130. FL steht hierbei für Flightlevel oder auch Flugfläche. Sogenannte Flugflächen beziehen sich immer auf den Mean Sea Level (MSL) oder auch die Meeresspiegel-Höhe in der sogenannten Standardatmosphäre, die stets auf 1013,25 hPa bei 15 °C definiert ist. FL 100 bedeutet übersetzt, dass dieser Luftraum in einer Höhe von 10.000 ft (Fuß) beginnt, sofern am Mean Sea Level die Charakteristik der Standardatmosphäre vorliegt. Sofern die Höhe mit einem barometrischen Höhenmesser gemessen wird, muss dieser relativ zum derzeit herrschenden Luftdruck auf die Standardatmosphäre kalibriert werden, indem auf der Nebenskala der Luftdruck oder auch das QNH auf 1013 eingestellt wird. Das sogenannte QNH bezeichnet den virtuellen Druck auf Meeresspiegel-Höhe unter Annahme der Standardatmosphäre bei Messung des vorliegenden Drucks auf Höhe der jeweiligen Messstation.
Luftraum C ist ein kontrollierter Luftraum, der IFR- (Instrumentenflug) und VFR-Verkehr (Sichtflug) erlaubt. In Luftraum C ist eine Flugverkehrskontrollfreigabe stets erforderlich. VFR-Verkehr muss einen vertikalen Wolkenabstand von 1.000 ft, einen horizontalen Wolkenabstand von 1,5 km und eine Flugsicht von mindestens 5 km (über FL 100 mindestens 8 km) einhalten. Der Luftraum Charlie kann zur kontrollierten Staffelung des Verkehrs in der Nähe von Verkehrsflughäfen bis zur jeweiligen Kontrollzone D-CTR abgesenkt werden

Luftraum D (Delta)
Beim Luftraum D (blau mit dunkelblauer Umrandung) handelt es sich ebenfalls um einen kontrollierten Luftraum, der sowohl IFR- als auch VFR-Verkehr erlaubt. Auch hier ist eine Flugverkehrskontrollfreigabe zwingend erforderlich. Das Prinzip ist hierbei äquivalent zum Luftraum C. Er wird wahlweise aber auch als Ersatz für den Luftraum C oberhalb einer Kontrollzone D-CTR eingesetzt, um den an- und abfliegenden Verkehr aus dem darüber liegenden Luftraum C zu staffeln und umgangssprachlich ausgedrückt auf den Boden zu holen oder ihn vom Boden in den Luftraum C zu bringen. In Deutschland ist der Luftraum D in der Nähe von Verkehrsflughäfen häufig als Kontrollzone (D-CTR) zu finden (rot eingezeichnet).
Im Luftraum D gelten für VFR-Flüge folgenden Minima: Vertikaler Abstand von den Wolken 1.000 ft, horizontaler Abstand von den Wolken 1,5 km. Darüber hinaus ist für den Luftraum D innerhalb einer Kontrollzone D-CTR eine Bodensicht von mindestens 5 km einzuhalten.

Luftraum E (Echo)
Auch beim Luftraum E (hellblau) handelt es sich um einen kontrollierten Luftraum mit der Möglichkeit, nach VFR und IFR zu fliegen. Hier zeigen sich jedoch erste deutliche Unterschiede zu den Lufträumen C, D und D-CTR. Denn eine Flugverkehrskontrollfreigabe ist hier nur für IFR-Verkehr erforderlich. Bei Flügen nach VFR wird keine Freigabe benötigt. In Deutschland beginnt der Luftraum E grundsätzlich in einer Höhe von 2.500 ft Above Ground Level (AGL), also über Grund. Häufig wird die Untergrenze des Luftraums E in der Nähe von Kontrollzonen jedoch auf 1.700 ft und/oder 1.000 ft AGL abgesenkt. Dies dient der Gefahrenabwehr für an- und abfliegenden Verkehr auf einen Verkehrsflughafen. Die Absenkung ist der jeweiligen ICAO-Karte zu entnehmen. Sofern nicht eingezeichnet oder gekennzeichnet, gilt die oben genannte untere Grenze von 2.500 ft AGL. Die Obergrenze des Luftraums E wird durch die Untergrenze des darüber liegenden Luftraum C (FL 100 oder FL 130) definiert. Achtung: Der Luftraum D und/oder C kann über Kontrollzonen abgesenkt sein. Die jeweiligen Werte sind der aktuellen ICAO-Karte zu entnehmen.
Neben einer Höchstgeschwindigkeit von 250 kt (Knoten, 463 km/h) unter FL 100 gelten auch für den Luftraum E bestimmte Minima für VFR-Flüge. Der vertikale Abstand von Wolken muss mindestens 1.000 ft, der horizontale Abstand mindestens 1,5 km betragen. Darüber hinaus muss stets eine Flugsicht von 5 km gegeben sein (Achtung: Hierbei handelt es sich nicht im die Bodensicht, wie in einer Kontrollzone D-CTR). Unbedingt beachtet werden muss die Pflicht zur Nutzung des Transponders in einer Höhe von 5.000 ft AMSL oder 3.500 ft AGL. Sofern nicht anders angewiesen, ist der Transpondercode 7000 zu schalten.

Luftraum G (Golf)
Der Luftraum G ist der einzige unkontrollierte Luftraum in Deutschland. Im Luftraum G ist prinzipiell ausschließlich VFR-Verkehr erlaubt. IFR-Verkehr ist nur dann möglich, wenn eine sogenannte RMZ (Radio Mandatory Zone) eingerichtet ist. Im Gegensatz zu den oben genannten Lufträumen erfolgt in Luftraum G keine Staffelung des Verkehrs.
Luftraum G beginnt mit der Untergrenze stets auf dem Boden, also auf Ground (GND). Seine Obergrenze liegt im Einklang mit dem darüber liegenden Luftraum E in der Regel bei 2.500 ft AGL. Sofern der darüber liegende Luftraum E jedoch z.B. in der Nähe einer Kontrollzone D-CTR abgesenkt wurde, kann die Obergrenze auch bei 1.000 ft bzw. 1.700 ft liegen. Das gleiche Prinzip gilt für darüber liegende Radio Mandatory Zones (RMZ). Die jeweiligen Grenzwerte sind, wie oben bereits erwähnt, der aktuellen ICAO-Karte zu entnehmen.
Auch in Luftraum G sind Minima für Sichtflüge einzuhalten. Diese sind jedoch unterschiedlich und richten sich nach der individuellen Flughöhe sowie Geschwindigkeit.
Sofern sich ein Flugzeug unterhalb von 3.000 ft AMSL (Above Mean Sea Level) oder unter 1.000 ft AGL aufhält und sich mit weniger als 140 kt (259 km/h) IAS (Indicated Air Speed) fortbewegt, so gilt eine Mindestflugsicht von 1,5 km (für Drehflügler, Luftschiffe und Ballone nur 800 m). Bewegt sich ein Flugzeug in dieser Höhe jedoch mit mehr als 140 kt IAS fort, so erhöht sich die Mindestflugsicht von 1,5 km auf 5 km. Wolken dürfen im Luftraum G nicht berührt werden, wobei kein Mindestabstand einzuhalten ist und die Erdsicht muss in jedem Fall gegeben sein. Anders verhält es sich mit den Mindestabständen und der Erdsicht bei Flügen, die in Luftraum G oberhalb von 3.000 ft AMSL oder 1.000 ft AGL stattfinden. Hier sind ein vertikaler Abstand von 1.000 ft sowie ein horizontaler Abstand von 1,5 km erforderlich, wobei die Flugsicht immer mindestens 5 km betragen muss. Dafür wird jedoch keine Erdsicht benötigt.

Sonstige Lufträume

Neben den oben genannten Lufträumen C, D, E und G existieren noch weitere Lufträume, die unbedingt zu beachten sind. Hierbei handelt es sich zum einen um die RMZ und TMZ sowie um sogenannte Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete.

Radio Mandatory Zone (RMZ)
Die RMZ kann in Deutschland in den Lufträumen E und G Anwendung finden. Die RMZ schreibt das Mitführen einer Funkkommunikationsausrüstung vor. Das gilt für alle Flüge in diesem Luftraum. Die Radio Mandatory Zone wurde als Ersatz für den zuvor gesetzten Luftraum F (Foxtrott) installiert, um IFR-Anflüge auf unkontrollierte Flugplätze zu ermöglichen. Die RMZ beginnt in der Regel am Grund (GND) und erstreckt sich mit ihrer Obergrenze bis zum darüber angrenzenden Luftraum E in der Regel bei 1.000 ft AGL.
Vor dem Einflug in eine RMZ hat der Pilot eine sogenannte Erstmeldung auf der entsprechenden Frequenz abzusetzen, benötigt für seinen Einflug aber keine Freigabe. Allerdings erfordert die RMZ eine dauernde Hörbereitschaft auf der jeweiligen Funkfrequenz. Der Ausflug aus der RMZ ist stets zu melden.

Transponder Mandatory Zone (TMZ)
Eine Transponder Mandatory Zone macht den Einsatz eines Transponders obligatorisch. Innerhalb einer TMZ ist der Transpondercode auf 7000 zu setzen, sofern nicht anders zugewiesen. Die TMZ erfüllt den Zweck, den Flugverkehr für Lotsen auf dem Radar sichtbar zu machen, ohne dass eine Funkverbindung mit den jeweiligen Lotsen hergestellt werden muss. Dadurch haben Lotsen die Möglichkeit, den gesamten in der TMZ befindlichen Verkehr zu überwachen, während sie gleichzeitig durch die nicht notwendige Sprechfunkverbindung zwischen Lotse und Pilot entlastet werden.

Flugbeschränkungsgebiet (ED-R)
Bei Flugbeschränkungsgebieten ED-R (R für Restricted) handelt es sich um Lufträume, in dem Flüge zeitweilig oder dauerhaft Beschränkungen unterliegen. Sie dienen der Vorbeugung vor Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Die Ausmaße dieser Gebiete sind der jeweiligen ICAO-Karte zu entnehmen. Flugbeschränkungsgebiete können durchgängig oder auch nur zu gewissen Zeiten wirksam bzw. aktiv sein. Diese Zeiten sind in der Regel den sogenannten NOTAMs (Notice To Air Men) zu entnehmen. Die Eigenschaften eines permanenten Flugbeschränkungsgebiets sind dem Luftfahrthandbuch (AIP) oder, wie oben bereits erwähnt, der ICAO-Karte zu entnehmen.
Die Bezeichnung ED-R ist zusammengesetzt aus den Buchstaben E für die ICAO-Region Nordeuropa, D für das Land Deutschland und R für Restricted, gefolgt von einer Seriennummer des jeweiligen Gebiets. So steht die Bezeichnung ED-R112 zum Beispiel für das Flugbeschränkungsgebiet in der Nähe des Truppenübungsplatzes in der Senne am Teutoburger Wald. Eine ED-R ist ein zeitweilig reservierter Luftraum oder auch Temporary Reserverd Airspace (TRA), in den Einflüge von zivilen Luftfahrzeugen nicht oder nur eingeschränkt gestattet sind.

Gefahrengebiet (ED-D)
Ein Gefahrengebiet ED-D (D für Danger) ist ein zumeist militärisches Gebiet, in dem grundsätzlich ähnliche Gefahren wie bei Flugbeschränkungsgebieten (ED-R) herrschen. Im Gegensatz zu den oben genannten ED-R ist der Durchflug durch ein Gefahrengebiet nicht beschränkt oder erlaubnispflichtig. Da hier jedoch der Einsatz von Artillerie oder Flüge von militärischen Drohnen zu erwarten ist, sollte der ED-D unbedingt gemieden werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Durchflug mit der Flugsicherung zu koordinieren.

Luftsperrgebiet (ED-P)
Ein Luftsperrgebiet ED-P (P für Prohibited) kann wie das oben genannte Flugbeschränkungsgebiet (ED-R) zu bestimmten Zeiten per NOTAM aktiviert werden. Die jeweilige Ausdehnung eines Luftsperrgebiets ist ebenfalls der entsprechenden NOTAM zu entnehmen. Ansonsten können Luftsperrgebiete auch im Luftfahrthandbuch (AIP) oder in ICAO-Karten definiert werden. Luftsperrgebiete sind in Deutschland zwar möglich, werden zurzeit jedoch nicht eingesetzt.

Autor: Markus Horowski; Titelbild: Philipp Fischer, bearbeitet von Markus Horowski, CC  BY-SA 3.0

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6 Kommentare

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  • Weiß nicht wo Markus Horowski seinen Artikel über Luftraum-Struktur abgeschrieben hat , aber man wird mir zugestehen , saß ich doch etwas nachdenklich geworden bin , als ich da von : „Homopause“ , „Turbopause“ ,
    „Homosphäre“ las , klingt fast nach Artikel für schwule und lesbische Piloten u. Flugschüler ( nur vorsorglich : dies ist keinerlei Diskriminierung vorgenannter Personengruppen ! ) Als ich dann aber noch von MAIN See Level laß , kamen mir doch leichte Zweifel an der Fachkompetenz des Autors ? Für mich etwas verwirrend , saß mir als Einzigem diese Fehler auffielen ? MfG aerric

    • Hallo Herr Berger,

      vielen Dank für Ihre Hinweise. Bei den für Sie so „andersgeschlechtlich“ anmutenden Begriffen lohnt sich ein Blick auf Wikipedia. Dann werden Sie diese einfach einordnen können und sehen, dass sie keinesfalls falsch oder Zeugnis mangelnder Fachkompetenz sind. Im Gegenteil.
      Den eingeschlichenen Schreibfehler haben wir korrigiert.

      Mit ebenfalls freundlichen Grüßen
      Ihr Team des ULMagazin

    • Dieser Kommentar ist einfach nur peinlich selbst-beschädigend und auch doch vermeidbar? Die Antwort darauf ist dafür um so souveräner. Chapeau!

  • der artikel über die luftraumstruktur sollte auf den neuesten stand gebracht werden.
    nach easa hat jedes flugzeug, das einen funktionsfähigen transponder an bord hat, diesen ständig zu betreiben.
    streichen sie die höhen!

    wünsche immer gute landungen

    • Nein, die Flughöhen sind wichtig, weil es auch noch ULs ohne Transponder gibt. Die dürfen den Luftraum E eben bis genau zu diesen Höhen nutzen.

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