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Update: Gewichtserhöhung (600 kg) für Ultraleichtflugzeuge

LTF-UL 2019 für Ultraleichtflugzeuge veröffentlicht
LTF-UL 2019 für Ultraleichtflugzeuge veröffentlicht

Die AERO Friedrichshafen ist ein Erlebnis für Luftsportbegeisterte und ein Pflichttermin für Firmen, Institutionen und Vereine, die sich in der Branche bewegen. Die Messe zur Allgemeinen Luftfahrt bietet neben der vielfältigen Produktausstellung auch ein umfassendes Konferenzprogramm. In diesem Jahr enthielt dieses einen für die Ultraleicht-Gemeinschaft wichtigen Programmpunkt: „600 Kilogramm Annex I Myths and Reality Update“. Jo Konrad, Vorsitzender des DULV e.V. und Jan Fridrich, Vizepräsident des tschechischen Ultraleichtverbandes LAA, informierten die anwesenden Messebesucher über den aktuellen Stand der angestrebten Erhöhung des maximalen Abfluggewichts (MTOM) für ULs in Anhang I auf 600 Kilogramm, die auf EU-Ebene besprochen wird.

Europäischer Rat und EU-Parlament uneins

Es gibt aktuell im Prinzip drei Positionen. Die EU-Kommission hatte vergangenes Jahr den Vorschlag eingebracht, im zukünftigen Anhang I (früher Anhang II) 540 Kilogramm MTOM für elektrisch betriebene Ultraleichtflugzeuge bei einer Überziehgeschwindigkeit von 35 Knoten (CAS, Berichtigte Fluggeschwindigkeit) festzusetzen.

Darauf startete der DULV e.V. seine Initiative, für alle ULs im Anhang I ein MTOM von 600 Kilogramm festzusetzen, um die insgesamt bereits sieben bestehenden MTOMs (300, 315, 330, 450, 472,5 495, 560) nicht einfach nur um eine weitere Gewichtsangabe zu ergänzen, sondern die UL-Klasse auf ein einziges Maximum zu bringen. Dabei soll ein maximales Leergewicht von 350 Kilogramm gelten und eine messbare Überziehgeschwindigkeit von 45 Knoten (CAS). Wichtig hierbei ist, dass es den Ländern bei dieser Festsetzung selbst überlassen wäre, die nationale Regelung der ULs zu behalten oder in die EASA-Regulation zu gehen. Am 10. November 2016 wurde im Ausschuss für Verkehr und Tourismus des Europäischen Parlaments der Beschluss angenommen, für ULs ein MTOM von 600 Kilogramm mit einem maximalen Leergewicht von 350 Kilogramm festzusetzen. Das ist somit die Position 2.

Die Position 3 unterscheidet sich wiederum stark von den anderen Positionen: Der Europäische Rat sieht aktuell 500 Kilogramm (MTOM) plus 25 Kilogramm für die Rettung sowie plus 50 Kilogramm für Amphibien bei 35 Knoten (CAS) Überziehgeschwindigkeit vor, und hat damit auch die im Vorschlag eingebrachten 540 Kilogramm für elektrisch betriebene ULs unterschritten. Unterstützt wird der Ministerrat dabei von der gemeinnützigen Organisation EAS, der Europe Airsports, die sich laut eigener Definition als „Stimme von Sport- und Freizeitluftfahrt in Europa“ versteht. Diese hat jedoch während des Prozesses der Entscheidungsfindung einen Positionswechsel durchlaufen. Sie sind zunächst geschlossen mit den UL-Verbänden aufgetreten, die 600 Kilogramm forderten, änderten dann jedoch ihre Meinung. Timo Schubert, eingekaufter Lobbyist der Organisation, lieferte als Erklärung für diesen Wechsel im Rahmen des Vortrags auf der AERO politisch-strategische Gründe. Es sei geschickter und auch realistischer, eine Kompromisslösung vorzuschlagen, als direkt mit einer Maximalforderung durchkommen zu wollen.

Trilog-Verhandlungen laufen

Bei der ersten Lesung des Vorschlags (540 Kilogramm für elektrisch betrieben ULs) konnten sich der Rat und das Parlament nicht einigen. Um die Entscheidungsfindung zu beschleunigen, sind sie daraufhin mit der Kommission, die in diesem Fall die Rolle einer Moderatorin einnimmt, in den sogenannten informellen Trilog (engl. Trialogue) eingetreten. Die stattfindenden informellen Trilog-Verhandlungen bereiten eine Kompromissfindung vor der zweiten Lesung vor. Das nächste Treffen, in der das Thema behandelt wird, ist für Mittwoch, den 12. April 2017 angesetzt. Nach Informationen vom anwesenden EU-Parlamentsmitglied Lojze Peterle (Slowenien) haben sich zum Zeitpunkt des Vortrags auf der AERO neun Länder für die 600 Kilogramm und drei dagegen ausgesprochen. Die anderen Länder (insgesamt sind es 28 EU-Mitgliedsstaaten) waren noch unentschieden. Zu den neun für die 600 Kilogramm stimmenden Ländern zählen u.a. Deutschland, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Polen und Italien.

Segelflieger und Frankreich äußern Bedenken

Ein Wortbeitrag aus Frankreich stellte klar die Contra-Position dar. Man befürchte in Frankreich eine Beschneidung der nationalen Rechte im Bereich UL. Auch der Hinweis der Referenten, man könne sich als Land entscheiden, ob man national geregelt bliebe, sodass sich also dahingehend nichts ändern würde, überzeugte ihn nicht.
Bedenken äußerte auch ein Segelflieger unter den Zuhörern. Dieser befürchtete ebenfalls, dass eine solche Regelung, wie die Erhöhung auf 600 Kilogramm, die Segelflieger wieder in die nationale Verwaltung brächte, also z.B. die EASA-Lizenzen nicht mehr gültig wären. Hier positionierte sich der ebenfalls anwesende David Roberts, Vorsitzender der EAS, und bekräftigte, dass durch die angestrebten Änderungen durch die bereits angeführten Gründe der Segelflug nicht betroffen sei.

Ausblick

Mit dem anstehenden Gespräch im Rahmen des Trilogs ist der Entscheidungsprozess jedoch nicht abgeschlossen, er wird damit lediglich vorbereitet. Sollten der Rat und das Parlament sich in dem Gespräch nicht einigen können, wird sich der Entscheidungsprozess weiter hinauszögern. Deswegen ist es aktuell auch noch nicht möglich, den Zeitpunkt der Entscheidung einzugrenzen.
Interessant könnte auch noch werden, wie sich die EU-Kommission positioniert, denn sie kann sowohl negativ als auch positiv zu den vom Europäischen Rat und Parlament beschlossenen Änderungen Stellung nehmen. Dadurch würden sich die zur Verabschiedung erforderlichen Mehrheiten in den beiden Institutionen noch einmal ändern.

Aufruf

Das ULMagazin und die Betreiber der Plattform ULForum.de stellen sich öffentlich hinter den Vorschlag des DULV e.V., für UL im Anhang I das MTOM auf 600 Kilogramm mit einem maximalen Leergewicht von 350 Kilogramm festzusetzen. Sie gehen konform mit den Zielen, darüber das Thema Überladung anzugehen und zu lösen, Innovationen und Entwicklungen in der Branche zu fördern, sich an den bereits geltenden Weltstandard für UL anzupassen und die Komplexität der Definitionen zu vereinfachen.

Abschließend rufen sie all diejenigen auf, die diese Meinung ebenfalls vertreten, sich für diese Ziele aktiv einzusetzen, indem sie z.B. ihre Landesvertreter kontaktieren und Aufklärungsarbeit leisten. Die Mitglieder in den Institutionen der EU sind nämlich keine Profis, die sich mit dem Fliegen und der UL-Klasse auskennen, sondern vielmehr Laien, die sich in das Thema einarbeiten und entsprechend informiert werden sollten.

Text: Marie-Theres Horowski

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ULMagazin

ULMagazin ist ein junges und modernes Onlinemagazin, das sich dem Bereich der Ultraleichtfliegerei widmet. Das Ultraleichtfliegen hat viel zu bieten. So gilt unsere Aufmerksamkeit allen Formen der ULs: Fußstart, Motorschirm, Dreiachs, Tragschrauber, Gleitschirm uvm.

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